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   BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18   

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https://dejure.org/2019,34571
BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18 (https://dejure.org/2019,34571)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2019 - 1 WB 24.18 (https://dejure.org/2019,34571)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2019 - 1 WB 24.18 (https://dejure.org/2019,34571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Beurlaubung unter Wegfall der Bezüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SKPersStruktAnpG § 1 Abs. 3
    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge zur Aufnahme einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes; Ablauf des zeitlichen Geltungsbereiches von § 1 Abs. 3 SKPersStruktAnpG ; Hoher Bedarf an Sanitätsoffizieren Arzt als Grund ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Denn jedenfalls kann auch eine gesetzlich gebotene Anhörung nachgeholt werden, solange diese in die abschließende Ermessensentscheidung noch einbezogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 3).

    Hinzu kommt, dass aus den angeführten Gründen eine andere Entscheidung in der Sache ohnehin nicht möglich ist, sodass auch § 46 VwVfG eingreift (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 12).

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 19).

    Wird das Feststellungsinteresse - wie hier - auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit 1. Februar 2009 geltenden Fassung verlangt zwar nicht mehr die Stellung eines förmlichen Feststellungsantrags; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung; Antrag; Belange der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Das hier statuierte Antragserfordernis deutet zwar in der Regel auf die Existenz subjektiver Rechte hin (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - Buchholz 236.1 § 44 SG Nr. 8 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Wird das Feststellungsinteresse - wie hier - auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18

    Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Der Beschwerdebescheid vom 8. August 2018 ist in das anhängige Verfahren einzubeziehen und dieses ist mit dem Ziel der angestrebten Verpflichtung fortzusetzen, weil der Antragsteller die Rechtswidrigkeit auch des Beschwerdebescheides rügt und sein Versetzungsbegehren damit weiter verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 21.18 - juris Rn. 18 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18

    Arbeitszeitkonto; Befreiung; Dienstleistungspflicht; Erledigung;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Denn die Freistellung von der Dienstleistungspflicht, die mit der Beurlaubung verbunden ist, kann nicht nachträglich gewährt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 5.18 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2016 - 1 A 1681/14

    Versetzung von Soldaten in den vorzeitigen Ruhestand; Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
    Da insoweit ein Unterschied zu der Formulierung in § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG besteht, nach dem die Versetzung in den Ruhestand von der Zustimmung des Betroffenen abhängt, folgt entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung nicht bereits aus dem Fehlen subjektiv-öffentlicher Rechte aus § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 A 1681/14 - juris), dass für die antragsgebundene Beurlaubung nach § 1 SKPersStruktAnpG dasselbe gilt.
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    Maßgebend ist, ob sie dienstlich geboten ist (vgl. BT-Drs. 17/9340 S. 31 und BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 24.18 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 12 Rn. 29).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur

    a) Der Antragsteller hat den richtigen Rechtsweg beschritten, weil Streitigkeiten um eine Beurlaubung (§ 28 SG) den Wehrdienstgerichten zugewiesen sind (§ 82 Abs. 1 SG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20, vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 23 f. und vom 30. August 2019 - 1 WB 24.18 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 12 Rn. 19).
  • VG Würzburg, 16.09.2022 - W 1 S 22.1374

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Verdacht von Straftaten gegen die sexuelle

    Ein etwaiger Ermessensfehler (vgl. dazu unten 3.) könnte zudem im Beschwerdeverfahren noch geheilt werden, indem die Anhörung nachgeholt wird (BVerwG, B.v. 30.08.2019 - 1 WB 24/18 - juris Rn. 40).
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